Im buddhistischen Land Bhutan, in dem das Glück der Einwohner als eines der nationalen Ziele festgelegt ist, gab es bis vor kurzem noch Gesetze, die das Wohl gleichgeschlechtlicher Paare stark einschränkt haben: Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen standen unter Strafe.
Im Sommer 2019 hat das bhutanische Unterhaus der Abschaffung der zwei diskriminierenden Strafrechtsparagrafen 213 und 214 zugestimmt. Bevor diese Änderung zur königlichen Billigung gelangen kann, musste die Zustimmung durch das ‚National Council‘ - dem Oberhaus, dazu gegeben werden.
Das bhutanische Gesetz stammte noch aus einer Ableitung von der britischen Kolonialbehörde. Es besagte, dass für ‚unnatürlichen‘ und gleichgeschlechtlichen Sex ein Strafmaß von einem Monat bis zu einem Jahr Gefängnis vorgesehen ist. Es sind zwar keine Fälle bekannt, in dem das Gesetz angewendet wurde, aber klarerweise stigmatisierte, kriminalisierte und diskriminiert es die LGBT+ Gemeinschaft in Bhutan.
Das Oberhaus hat zwar Anfang Februar die zwei Strafrechtsparagrafen 213 und 214 nicht entfernt, aber sie haben diese angepasst. Die abgeänderte Fassung lautet wie folgt: “(…) dass einvernehmliche sexuelle Handlungen, welche gegen die natürliche Ordnung sind, die im privaten zwischen zwei erwachsenen Menschen ausgeführt werden, nicht als unnatürliche sexuelle Handlung betrachtet werden.”
Die Gruppe „Rainbow Bhutan - Celebrating Diversity“, die sich für die Rechte der LGBT+ Community in Bhutan einsetzt, heißen diesen Schritt laut ihrer Facebook Gruppe sehr willkommen. Hoffentlich werden diese Paragraphen zukünftig gänzlich entfernt werden.